Arbeitslosenversicherung

Erste Arbeitslosenversicherung in Deutschland

Am 1.1.1880 trat die erste Arbeitslosenversicherung in Deutschland tritt in Kraft.

Der Verband Deutscher Buchdrucker hatte eine Kasse eingerichtet, in die die Mitglieder ihren Versicherungsbeitrag einzahlen mußten. Die gewerkschaftlich organisierten Buchdrucker waren die ersten, die auf ihrem Verbandstag 1875 mit Vertretern aus allen Regionen Deutschlands, einen solchen Beschluss gefaßt hatten.

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